Start
> Projekte
> Terrorismus als ethische Herausforderung
Terrorismus als ethische Herausforderung
Terroristische Gruppen haben sich in den letzten Jahren über viele Regionen ausgebreitet, vor allem in der islamischen Welt. Dies wirft schwierige Fragen der wirksamen Abwehr und Bekämpfung terroristischer Milizen und Gruppierungen auf. Aber angesichts des immensen Zulaufs und der offenkundigen Faszination besonders des islamistischen Terrorismus für junge Männer muss auch die Frage nach den Ursachen gestellt werden: Sie ist zum einen eine Rückfrage an die islamische Theologie und ihr Verhältnis zur Gewalt; dieses Gespräch führen wir in dem Projekt „Islamische Friedensethik“. Es geht dann aber auch darum, kulturelle, historische und ökonomische Bedingtheiten zu erkennen, die Ursachen für Radikalisierungen darstellen.
Im Blick auf die Abwehr terroristischer Aktionen beteiligen wir uns an der Entwicklung ethischer Kriterien, an denen sich politische Konzepte zur Terrorbekämpfung orientieren können: Darf die Bundeswehr z.B. mit allen Mitteln, wie beispielsweise dem Abschuss einer Zivilmaschine, verhindern, dass Terroristen ein entführtes Flugzeug in einen Atommeiler stürzen? Darf der Staat seine Bürger ausspähen, um Vorbereitungen für Terroranschläge zu durchkreuzen?
Rückkehr der Folter: Der Rechtsstaat im Zwielicht
Die Bilder aus dem irakischen Gefängnis in Abu Graib haben weltweit Entsetzen und Abscheu ausgelöst. Anders liegt der Fall bei der Entführung von Jakob von Metzler im Jahre 2002. Der Frankfurter Vize-Polizeipräsident Daschner hatte dem Entführer körperliche Gewalt angedroht, falls er das Versteck seines Opfers nicht preisgebe. Darf der moderne Rechtsstaat in bestimmten Ausnahmefällen zum Mittel der Folter greifen? Ist Folter zum Beispiel zulässig, wenn damit ein Terroranschlag verhindert und Tausende von Menschenleben gerettet werden können? In vierzehn Artikeln gehen ausgewiesene Wissenschaftler dieser schwierigen Frage nach.
Die Autoren zeigen die normativen Grundlagen des Folterverbots im Völkerrecht und die Gefährdungen, denen es gegenwärtig ausgesetzt ist, auf und diskutieren die wichtigsten Fragen. Sie kommen zu dem Schluss, dass auch im Völkerrecht am absoluten Charakter des Folterverbots festzuhalten ist.