Projekte
Kann es jemals erlaubt sein, in einen anderen Staat militärisch einzudringen, um eine massenhafte Verletzung grundlegender Menschenrechte zu verhindern, wozu der betroffene Staat entweder nicht in der Lage oder nicht willens ist? Seit dem sogenannten Kosovo-Krieg der NATO und dem Völkermord in Rwanda und Burundi steht diese Frage ganz oben auf der internationalen Agenda. Viele weitere Fragen drängen sich hier auf: Dürfte jeder, der dazu in der Lage wäre, Menschenrechtsverletzungen militärisch zu unterbinden, dies tun? Auch Sicherheitsfirmen, oder nur Staaten? Bedarf es unabdingbar eines Mandates der UN? Welches wären die angemessenen Mittel? Was, wenn man nicht militärisch intervenieren kann, ohne unschuldige Menschen zu töten? Läuft die Einführung eines militärischen Eingreifrechts als Instrument des Menschenrechtsschutzes nicht darauf hinaus, dass das Unwerturteil über den Krieg, dass er nicht sein soll, aufgeweicht wird?
Forschungsteilprojekt:
Responsibility to Protect im Schnittpunkt von globaler Ordnungs-politik und theologischer Friedensethik
Unter der Überschrift "Responsibility to Protect" (RtoP, dt. Schutzverantwortung) wird heute zumeist die Frage diskutiert, ob man Menschenrechtsverletzungen mit militärischer Gewalt bekämpfen dürfe. Dabei gehen Idee und Konzeption der RtoP deutlich über diesen Aspekt hinaus. Sie rücken die Verantwortung jedes einzelnen Staates in den Vordergrund und weisen internationalen Akteuren primär unterstützende Funktionen zu. Kernpunkt ist der Schutz jeder Staatsbevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbre-chen gegen die Menschlichkeit - möglichst mit friedlichen Mitteln.
Die RtoP greift implizit wichtige Anliegen und Prinzipien der katholischen Sozialethik auf. Sie rückt den Menschen und seine Gefährdung durch schwere und systematische Menschen-rechtsverletzungen in den Fokus politischen Handelns und fordert Gesellschaften, Staaten und internationale Institutionen zu solidarischem Handeln auf. Selbst die bedingte Zulässigkeit militärischer Interventionen im Namen internationaler Schutzverantwortung erinnert etwa an die Position der deutschen Bischöfe im Hirtenwort "Gerechter Friede" (2000).
Ist der Erfolg der RtoP also ein Indiz dafür, dass die menschliche Person und das Gemeinwohl allmählich zu Orientierungspunkten internationaler Politik werden; verweist er insofern auf ein größeres "Zeichen der Zeit"? Angeregt von solchen Fragen geht das Dissertationsprojekt der sozial- und insbesondere friedensethischen Relevanz der RtoP nach.
Vortrag: "Wenn Gewalt unausweichlich scheint: Humanitäre Interventionen und die Responsibility to Protect" von dem wissenschaftlichen Mitarbeiter des ithf´s Cornelius Sturm